Kaufleute müssen nach § 238 HGB ihre Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung führen.
Wir erstellen für Sie:
- Buchführungen einschließlich der Kontierungen Ihrer Belege
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen